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Der Europäische Gerichtshof stimmt zu – aber was machen die Online-Dienste?
Upload-Filter

Der Europäische Gerichtshof stimmt zu – aber was machen die Online-Dienste?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche die durch die europäische Urheberrechts-Richtlinie begründete De Facto-Pflicht zum Einsatz automatisierter Inhaltefilter ("Uploadfilter") für große Online-Sharing-Dienste wie YouTube, Instagram und Facebook im Grundsatz für zulässig erklärt. Die daraus resultierende Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit von Nutzern sei verhältnismäßig. Ob das Thema damit erledigt ist, hängt von der Löschpraxis der Online-Plattformen ab.

Martin Gerecke und Anne-Kristin Polster
02.05.2022 18:24 Uhr

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