Steuertipp:
Das privat genutzte Arbeitszimmer absetzen
Wer zwischen Sofa, Fernseher und Esstisch eine kleine Arbeitsecke eingerichtet hat, kann den Raum trotzdem als Arbeitszimmer absetzen. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Christoph Ackermann
30.07.2011 19:40 Uhr