Deutschland braucht eine Agenda 2030
Das Arbeitsrecht sollte den Beschäftigungschancen endlich wieder mehr Rechnung tragen. Auf Schröders Agenda 2010 muss die Agenda 2030 folgen. Dazu braucht es politischen Mut.
Arbeitgeber sollten bei eventuellem sexuellen Fehlverhalten im Betrieb zügig ermitteln. In schwerwiegenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Das Arbeitsrecht sollte den Beschäftigungschancen endlich wieder mehr Rechnung tragen. Auf Schröders Agenda 2010 muss die Agenda 2030 folgen. Dazu braucht es politischen Mut.
Ein Fachaufsatz wirft brisante Fragen auf. Womöglich darf die Regierung den Mindestlohn nicht auf 13,90 und 14,60 Euro erhöhen
Arbeitsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht: Mit einem juristischen Abschluss eröffnen sich viele Möglichkeiten. Wie Studenten und junge Juristen die Entscheidung für einen Fachbereich treffen – und wann der richtige Zeitpunkt dafür ist.
Bis zu 80 Stunden in der Woche, im Monat umgerechnet 550 Euro netto – von deutschen Standards können BYD-Arbeiter nur träumen. Zahlen Chinas Arbeiter den Preis für den E-Auto-Boom?
Die Referenden zum Arbeitsrecht und Migration in Italien erreichen das nötige Quorum nicht. Die Mitte-rechts-Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kann damit einen Sieg über die linke Opposition verbuchen.
Wenn aus wiederholten Leistungen Ansprüche entstehen, kann es für Arbeitgeber teuer werden.
Eine Arbeitnehmerin streitet sich mehrfach lautstark mit Kollegen. Die Arbeitgeberin kündigt ihr noch während der Probezeit. Wie gut muss das gegenüber dem Betriebsrat begründet werden?
Ulrich Ronellenfitsch ist Chirurg und Oberarzt und verdient rund 10.000 Euro netto im Monat. Hier erzählt er, warum er das angemessen findet und wie sein Arbeitsalltag aussieht.
Führungskraft zu sein kann erfüllen, aber auch belasten. Wie es ist, für alles geradestehen zu müssen, und wie man sich darauf vorbereitet.
Ein Arbeitnehmer bezichtigt den Arbeitgeber einer Straftat und erstattet Strafanzeige: Wann das mit der „Treuepflicht“ vereinbar ist – und in welchen Fällen das Unternehmen mit einer fristlosen Kündigung reagieren kann.
Tesla sorgt mit Hausbesuchen bei Mitarbeitern wegen häufiger Krankschreibungen für Wirbel. Wann solche Besuche erlaubt sind – und wann nicht.
Eine Fabrikschließung ist im VW-Konzern das allerletzte Mittel. Aber dem Audi-Werk in Brüssel steht sie jetzt womöglich bevor. Die E-Autos verkaufen sich schlecht. Auch an anderen Standorten wächst der Druck.
Krankschreibungen sind heute leichter möglich: per Telefon oder Video. Arbeitgeber haben aber Möglichkeiten, zu überprüfen, ob Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig sind. Die Kolumne „Mein Urteil“.
SAP, Volkswagen, Bayer: Wenn Unternehmen Stellen kürzen wollen, bieten sie ihren Mitarbeitern oft Abfindungen an. Doch vor dem goldenen Handschlag sollte man einige Punkte bedenken – und genau rechnen.
Bei Rechtsstreitigkeiten zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten geht es für die Arbeitgeber um viel Geld. Nun ist das Bundesarbeitsgericht am Zug.
Auslastung und Nachfrage stagnieren, die Kosten steigen: Amerikas Anwälte stecken mitten im größten Transformationsprozess seit der Finanzkrise. Auch deutsche Kanzleimanager sollten die Entwicklung im Auge behalten.
Wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht wurde Yunus am Montag zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Anwälte sprechen von einem politisch motivierten Fall und kündigen Berufung an.
Mit Mikrokrediten prägte Muhammad Yunus die Entwicklungshilfe in seinem Land. Nun verhängt ein Arbeitsgericht in Dhaka eine Haftstrafe gegen ihn. Seine Unterstützer halten das Verfahren für politisch motiviert.
Während einer Debatte zur Reform des Arbeitsrechts will der Abgeordnete Aboubakar Soumahoro von den Regierungsbänken Affenlaute vernommen haben. Er ist derzeit der einzige Schwarze in Italiens Parlament.
Narzissten, Tyrannen, Angsthasen: Was schlechte Chefs anrichten, wie Mitarbeiter sich mit ihnen arrangieren können und wie Unternehmen reagieren sollten.
Mitarbeitern katholischer Einrichtungen drohte bislang die Kündigung, wenn sie eine gleichgeschlechtliche Ehe eingingen. Damit soll nun Schluss sein.
Bislang drohte die Kündigung, wenn Mitarbeiter katholischer Einrichtungen eine Homo-Ehe führten oder nach einer Scheidung wieder heirateten. Das soll nun vorbei sein. Ob alle Bischöfe diese Reform mitmachen, ist jedoch ungewiss.
Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit kürzen – allerdings nur begrenzt. Was bei Kündigung, Mutterschutz und Elternzeit zu beachten ist.
Trotz offener Jobangebote wollen viele Franzosen nicht mehr arbeiten. Eine ganze Gesellschaft schreibt sich krank – und ein altes Arbeitsrecht schützt sie.
Nach deutschem Recht verjährt der Anspruch auf Urlaub nach drei Jahren. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber auffordert, die Tage zu nehmen, entschied nun der EuGH.
Die Lockerung der Quarantänepflicht stellt Betriebe vor neue Herausforderungen. Unsicherheit herrscht besonders darüber, was die anstehenden Änderungen arbeitsrechtlich bedeuten.
Väter und Mütter haben gesetzlichen Anspruch auf die bezahlte Babypause – aber der Teufel steckt im Detail. Was zu beachten ist.
Die Bedeutung des Unionsrecht auf das deutsche Arbeitsrecht wächst stetig. Solche Rechtsfragen mittlerweile alle zehn Senate am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, berichtet Gerichtspräsidentin Inken Gallner.
Bislang ist eine Einrichtung katholisch, wenn die Mitarbeiter der Kirche angehören – und dies durch ein Leben nach den Normen der kirchlichen Sexualmoral dokumentieren. Nicht mehr lange.
Kirchen-Angestellte können vom Arbeitgeber bestraft werden, wenn sie etwa eine Homo-Ehe eingehen. Zehn Generalvikare meinen: Das muss sich ändern.
Mehr als hundert kirchliche Mitarbeiter haben sich als queer geoutet. Sie fordern ein Ende der Diskriminierung. Eine entsprechende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts wird nach F.A.Z.-Informationen schon vorbereitet.
Arbeitsrechtler können sich derzeit über zu wenig Arbeit nicht beklagen: Was sie Unternehmen zur 3-G-Regel, ihrer Kontrolle am Arbeitsplatz und einer möglichen Impfpflicht für Mitarbeiter raten.
In manchen Fällen müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus vorzeigen. Der Große Feldberg soll für Motorradfahrer gesperrt werden. Die F.A.Z.-Hauptwache blickt auf die Themen des Tages.
Bisher arbeiten viele Pflegekräfte in einer rechtlichen Grauzone. Das funktioniert nur, weil keiner hinschaut. Was die Politik jetzt tun sollte. Ein Gastbeitrag.
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht nach der Corona-Impfung fragen. Das führt zu absurden Situationen: Sollen Unternehmen alle Mitarbeiter vorsichtshalber in den Innendienst versetzen?
Zur Frage, ob Arbeitgeber eine Impfpflicht verhängen können, gibt es bisher keine einschlägigen Urteile. Einem Arbeitnehmer, der sich nicht impfen lässt, könnte dennoch unter Umständen die Kündigung drohen.