Gesundheitsamt muss Impf-Anspruch eines Schwerbehinderten prüfen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt verpflichtet das Frankfurter Gesundheitsamt, den Anspruch eines Schwerbehinderten auf eine bevorzugte Impfung zu prüfen. Der Antragsteller ist gelähmt und seine Lungenfunktion ist eingeschränkt.