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Verrat von Geheimnissen der Mandanten

Anwälte fürchten Strafen für Auslagerung von Dienstleistungen

Ein Strafverfahren und eine Rüge der Berufsaufsicht haben die Anwaltschaft aufgeschreckt: Dürfen Kanzleien von Dienstleistern Akten schreddern oder Computer warten lassen - und ihnen dadurch Zugang zu Mandantengeheimnissen verschaffen? Besonders heikel dürfte eine Auslagerung von Daten zur Speicherung in der „Wolke“ sein, für die die IT-Branche derzeit trommelt.

Joachim Jahn
03.04.2012 16:30 Uhr

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