Urlaubsabbruch nur in Extremfällen
Das Chaos am Mainzer Hauptbahnhof dauert an und der Bahnchef hat angekündigt, Stellwerker um eine vorzeitige Urlaubsrückkehr zu bitten. Doch was sagt das Arbeitsrecht zu Urlaubsabbrüchen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter sogar dazu zwingen?