Freies Fernsehen im Seniorenheim
Die GEMA ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert: Betreiber von Seniorenheimen müssen für die Weiterleitung von Satellitenprogrammen in Bewohnerzimmern keine Lizenzgebühren zahlen.
Die Beteiligung von Autoren an den Gewinnen der KI-Firmen schützt die Grundlagen einer humanen Gesellschaft, steht aber juristisch auf wackligem Boden. Jetzt zieht ein großer Wissenschaftsverlag vor Gericht.
Die GEMA ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert: Betreiber von Seniorenheimen müssen für die Weiterleitung von Satellitenprogrammen in Bewohnerzimmern keine Lizenzgebühren zahlen.
Der Journalist Werner Rügemer hat vor Gericht durchgesetzt, dass die „Berliner Zeitung“ seinen Artikel nicht ohne Zustimmung ändern darf. Das Landgericht Köln wertete die Eingriffe als Verletzung seines Urheberrechts.
Der Verlag sieht „klare Indizien“ dafür, dass der Drache Kokosnuss für KI-Trainings genutzt worden sei und hält die Urheberrechte für verletzt. OpenAI habe auf eine Unterlassungsforderung nicht reagiert.
Das Europäische Parlament fordert klare Regeln für KI und Urheberrecht: Kreative sollen angemessen vergütet werden, KI-Anbieter Transparenz schaffen und Urheber ihre Werke schützen können. Komplett KI-generierte Inhalte bleiben vom Urheberrecht ausgeschlossen.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Bericht „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen“ vorgelegt. Papiere dieser Art entstehen in Brüssel fast im Wochentakt. Dieser Bericht ist jedoch anders.
Von Montag an wird vor dem Landgericht München wieder über das Urheberrecht gestritten. Was Musiker, Texter und Verlage vor dem Prozess der GEMA gegen das KI-Start-up Suno umtreibt.
Sougwen Chung gilt als Pionierfigur der Mensch-Maschine-Kunst und nutzt nur auf eigenen Daten trainierte Modelle. Die meisten Künstler haben diese Wahl nicht. Ihre Werke wurden längst von OpenAI und Co. gestohlen.
Das Oberlandesgericht München bestätigt: Martin Kippenberger ist nicht mehr alleiniger Urheber seiner „Paris Bar“-Gemälde. Die Entscheidung hat das Potential eines Präzedenzfalls.
US-Senatoren sagen: Der umstrittene Friedensplan für ein Ende des Ukrainekriegs sei „im Wesentlichen eine Wunschliste der Russen“. Außenminister Rubio widerspricht. Der Überblick.
Einmal mehr hat das Landgericht München I seinem Ruf, in Sachen IT‑Recht tonangebende Entscheidungen zu treffen, alle Ehre gemacht.
Bislang nutzen KI-Konzerne schamlos die Werke anderer zum Trainieren ihrer Modelle – ohne zu fragen und ohne Urheber zu vergüten. Langsam aber tut sich etwas.
Die der Weimer Group gehörende Publikation „The European“ habe gegen das Urheberrecht verstoßen, meint die Rechtspartei. Ist da etwas dran? Eher nicht. Den Hintergrund bildet etwas anderes.
Die Verwertungsgesellschaft GEMA vertritt die Rechte von gut 100.000 Songwritern, Komponisten und Verlagen. Gerade zieht sie gegen die mächtige KI-Branche vor Gericht – zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Künstliche Intelligenz schafft Bilder, Videos oder Texte – und fordert das deutsche Urheberrecht heraus. Wie das dafür gerüstet ist und was Kreative wissen sollten, beantwortet eine Fachanwältin im Gespräch.
Autorenverbände bejubeln die Zahlung als historischen Erfolg. Doch Kritiker warnen: Anthropic zahlt nur für Datendiebstahl, nicht für KI-Training. Die Techbranche atmet auf, denn das Training mit legal beschafftem Material bleibt erlaubt. Dennoch steigt der Druck auf Open AI & Co.
Anthropic zahlt 1,5 Milliarden Dollar, um eine Urheberrechtsklage von Autoren beizulegen. Das könnte Signalwirkung haben.
Der KI-Konzern Perplexity AI will Verlage an seinen Einnahmen beteiligen. Das Angebot klingt einigermaßen vergiftet. So kennen es die Urheber seit den ersten Tagen des Konzerninternets.
Der BGH gibt Springer grünes Licht: Der Konzern kann seine Klage gegen Adblock Plus weiterverfolgen. Es geht um die Frage, ob Werbeblocker das Urheberrecht verletzen. Der Fall landet wieder beim OLG Hamburg.
KI-Anbieter trainieren ihre Modelle mit Büchern, Musik und Fotos ohne Zustimmung der Kreativen. In den USA haben Tech-Firmen nun erste Prozesse gewonnen. Doch der Kampf ist noch lange nicht entschieden.
Die „Berliner Zeitung“ und ein freier Journalist streiten über Textstreichungen. Dazu fällt das Landgericht Köln ein erstaunliches Urteil.
Die EU-Außenminister beraten über die Ukraine und den Nahen Osten. Frankreichs Premier Bayrou verkündet die Eckpfeiler des Spar-Haushalts. Und in England entscheidet sich, welche Strafe es für das Fällen des Robin-Hood-Baums gibt. Der F.A.Z. Frühdenker.
Die Betreiber von Chatbots können in den USA zwei wichtige Gerichtsurteile für sich verbuchen. Der Dauerkonflikt mit Autoren, Musikern und Fotografen ist jedoch weiter nicht gelöst.
Disney und Comcast Universal verklagen das KI-Start-up Midjourney wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Mit der KI von Midjourney lassen sich täuschend echte Bilder und Videos kreieren. Das bedroht die Studios in ihrer Existenz.
Deutschlands Kreativbranche bekommt Unterstützung von den Justizministern der Bundesländer. Auf ihrer Frühjahrstagung diskutieren sie über die Auswirkungen der generativen KI auf das Urheberrecht.
Künstliche Intelligenz darf nicht zulasten kreativer Köpfe eingesetzt werden. Für eine Reform des Urheberrechts sprechen gute Gründe.
Ohne die Arbeit von Autoren, Komponisten und anderen hätte Künstliche Intelligenz gar nicht trainiert werden können. Matthias Hornschuh, Sprecher der Initiative Urheberrecht, fordert einen besseren Schutz von Kultur und Kreativberufen.
Die Richter am BGH haben ein wichtiges Urteil für den Urheberschutz gefällt. Aber ein zentrales Element fehlt: Was ist Kunst eigentlich?
Die Ledersandalen aus dem Rheinland sind zu einem weltweiten Modephänomen geworden. Sind sie deshalb ein schützenswertes Kunstwerk? Der Bundesgerichtshof verneint dies.
Künstler protestieren in einem offenen Brief gegen eine Auktion von KI-Kunst bei Christie’s. Dass die einen sich ausgebeutet fühlen, während bei anderen Goldgräberstimmung herrscht, hat einen Grund.
Erstmals setzt sich ein Medienkonzern gegen ein Unternehmen durch, das dessen Inhalte zum KI-Training verwendete und sich auf die „Fair Use“-Doktrin berief. Eine Verteidigungslinie, auf die auch Open AI und Co setzen. Was folgt daraus?
Beim Bundesgerichtshof (BGH) sind mehrere Verfahren des Modeunternehmens Birkenstock gegen seine Konkurrenten anhängig. Die Karlsruher Richter müssen die Frage beantworten, ob die Sandalen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Große Trauerfeier für Jimmy Carter in Washington. Musk bereitet AfD-Chefin Weidel bei X die Bühne. Und: Eklat um Feuerzeugwurf: Wie entscheidet das DFB-Sportgericht? Der F.A.Z. Newsletter
Wegen Text- und Bildgeneratoren im Internet fürchten viele Autoren, Fotografen und Musiker um ihre Rechte. Ihr Ruf nach Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz wird lauter.
Das Landgericht Hamburg fällt ein wichtiges Urteil zum umstrittenen Training von KI-Modellen.
Urheberrechtsverletzungen sind ein Dauerthema für die Musikindustrie, zuletzt sind vor allem modifizierte Songs in den Fokus gerückt. Jetzt gehen Marktführer Universal Music und zwei andere einen Konkurrenten hart an.
Wer ohne Erlaubnis Drohnenbilder von Kunstwerken veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in einem Rechtsstreit entschieden.