Kleiner Schlag gegen Bankbankrotteure und Kursmanipulateure
Ganz langsam kommt die Aufarbeitung der Bankenkrise voran: Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Anleger von der IKB Schadensersatz verlangen können, wenn sie durch eine verlogene Pressemitteilung der Bank aus dem Jahr 2007 geschädigt wurden. Ein schönes Grundsatzurteil, das auch sonst ein paar Fragen um einen noch relativ neuen Paragraphen klärt. Im Rückblick ist es um so bedauerlicher, dass die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nicht einmal versucht hat, den damaligen Vorstandschef Stefan Ortseifen wegen Untreue durch seine fatalen Finanzjonglierereien anzuklagen. Rechtskräftig verurteilt wurde er deshalb nur wegen Kursmanipulation.
Joachim Jahn
14.12.2011 08:19 Uhr