Corona-Tests müssen mildestes Mittel sein
Das Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitgebern Hinweise, welche Anordnungen zum Schutz gegen Corona-Infektionen erlaubt sind.
Das Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitgebern Hinweise, welche Anordnungen zum Schutz gegen Corona-Infektionen erlaubt sind.
Kann ein Unternehmen von seinen Beschäftigen einen Corona-Test verlangen? Nach Ansicht der Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat der Arbeitgeber dieses Recht im Rahmen seines betrieblichen Hygienekonzepts.
Grundsätzlich können Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Zur Begründung verweisen die Richter auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
In der Pandemie war in der Arbeitsgerichtsbarkeit zum Teil Richter oder Verwaltungen vorgegeben, wie viele Personen im Gerichtssaal anwesend sein durften. Widersprach das dem Öffentlichkeitsgrundsatz?
Für Arbeitnehmer wird es keine Erleichterungen geben, um Überstunden geltend zu machen, entscheidet das Bundesarbeitsgericht.
Beschäftigte unterzeichnen oft auf Wunsch des Arbeitgebers Aufhebungsverträge. Nach einer schlaflosen Nacht kommt dann die Reue. Gibt es einen Weg zurück?
Verhandeln Arbeitgeber mit Mitarbeitern einen Aufhebungsvertrag, gilt nun das „Gebot des fairen Verhandelns“. Was dahinter steckt und wann Grenzen überschritten sind.
Die Bedeutung des Unionsrecht auf das deutsche Arbeitsrecht wächst stetig. Solche Rechtsfragen mittlerweile alle zehn Senate am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, berichtet Gerichtspräsidentin Inken Gallner.
Der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts Hellmut Wißmann ist im Alter von 82 Jahren gestorben.
Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben keinen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das ist jetzt geklärt. Ein Gastbeitrag.
Verstöße gegen den Datenschutz können für Unternehmen sehr teuer werden. Das Bundesarbeitsgericht bereitet Schmerzensgeldforderungen den Weg.
Der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie liegt im Testen. BAG Diagnostics ist eines der Unternehmen, das solche Tests ermöglicht hat. Der Unternehmertag hat es für diese Innovation ausgezeichnet.
Wenn Behörden die Betriebsschließung anordnen, trägt der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, entscheidet das Bundesarbeitsgericht. Der Staat müsse für die finanziellen Nachteile einstehen, heißt es in dem richtungsweisenden Urteil.
16 Jahre lang stand Ingrid Schmidt an der Spitze des Bundesarbeitsgerichts. Nun geht die Kämpferin für Parität in den Ruhestand.
Die Schweiz schafft die Quarantänepflicht für Einreisende aus anderen Schengen-Mitgliedstaaten ab. Wer ein Impfzertifikat vorweisen kann, darf künftig auch ohne Maske Discotheken, Clubs und Konzerte besuchen.
Unlängst wurde bekannt, dass im Bundesarbeitsgericht eine „Ahnengelerie“ NS-belasteter ehemaliger Richter hängt. Der Skandal ist nicht der erste dieser Art. Dennoch läuft die Aufarbeitung der Geschichte gerade an den Bundesgerichten schleppend. Ein Gastbeitrag.
Fünf Jahre hat Lukas Krämer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung gearbeitet – zum Stundenlohn von rund 1,50 Euro. Heute sagt er: Das ist Ausbeutung und fordert den Mindestlohn für die Werkstattbeschäftigten.
In der aktuellen Sendung sprechen wir unter anderem über die noch immer nur vage in Aussicht gestellten und vollkommen unzureichenden Lockerungen für Geimpfte.
Wer Unterlagen von seinem früheren Arbeitgeber einfordert, muss diese genau benennen. Ein pauschales Recht auf Kopie kann es nicht geben, erklärt das Bundesarbeitsgericht. Endgültige Rechtssicherheit gibt das Urteil aber nicht.
Kann ein entlassener Mitarbeiter jede E-Mail von seinem früheren Arbeitgeber herausverlangen, in der er nur erwähnt wird? Das Bundesarbeitsgericht muss erstmals darüber entscheiden.
Das Bundesarbeitsgericht definiert in seinem Urteil zu Crowdworkern den Arbeitnehmerbegriff neu. Das hat große Sprengkraft und könnte letztlich alle Rahmenverträge betreffen. Ein Gastbeitrag.
Kurzarbeitern, die auf ihren vollen Jahresurlaub klagen, droht eine böse Überraschung. Wer im Lockdown weniger oder überhaupt nicht arbeitete, soll einen geringeren Urlaubsanspruch haben, erklärt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zieht Bilanz. Die guten Zahlen seien auch der Corona-bedingten Sondersituation geschuldet. Beim Thema Videoverhandlung zeigt sie sich zurückhaltend.
Beschwerde abgelehnt: Der Insolvenzverwalter von Air Berlin wollte gegen frühere Urteile im Zusammenhang mit Massenentlassungen bei der Fluggesellschaft vorgehen.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Position von Frauen bei geringerer Bezahlung gestärkt. Verdienen sie weniger als Männer, wird eine Diskriminierung vermutet. Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen?
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den Weg für mehr Lohngleichheit geebnet. Die Gehaltsauskunft kann nun als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dienen.
Ausgerechnet in der Schweiz verläuft der Start der Impfkampagne alles andere als geordnet. Bund und Kantone schieben einander die Schuld zu. Nicht einmal, wie viele Schweizer schon geimpft sind, ist bekannt.
Hunderttausende Menschen haben in Deutschland keine eigene Wohnung, Zehntausende leben auf der Straße. Mit Ausbruch des Coronavirus hat sich ihre Lage noch verschlimmert.
Millionen Tonnen von Plastikmüll schwimmen in den Meeren, das ist seit Jahren bekannt. Lösungen, um die Müllteppiche zu verkleinern, sind dringend nötig. Die Firma GOT BAG aus Mainz hat ihr komplettes Geschäftsmodell rund um die Ozeansäuberung und das Recycling der gesammelten Kunststoffe aufgebaut. Ein Gespräch mit Gründer Ben Mandos zeigt, wie groß diese Aufgabe ist.
Viele Mitarbeiter leisten im Homeoffice mehr als im Büro. Längst nicht jeder Vorgesetzte mag das glauben und setzt zur Kontrolle auf digitale Spione. Klare Abmachungen lohnen sich für beide Seiten.
Das Bundesarbeitsgericht hat erstmals klargestellt, welche Rechte Crowdworker haben. Das sieht sich auch der Bundesarbeitsminister genauer an.
Für digitale Tagelöhner ist eine Statusfeststellung durch die Gerichte viel zu aufwändig. Darüber sind sich Gewerkschaften und der Arbeitsminister einig. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts fordert Hubert Heil klare arbeitsrechtliche Regeln für Plattformen im Internet.
Das Bundesarbeitsgericht hat überraschend entschieden, dass es sich bei einem „Crowdworker“ um einen Arbeitnehmer handelt - dabei hat das Anreizsystem der Plattform eine zentrale Rolle gespielt. Ein Gastbeitrag.
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Vergangenheit nie aufarbeiten lassen. Jetzt zeigt sich: Etliche seiner Richter hatten in der NS-Zeit Todesurteile zu verantworten oder sich auf andere Weise schwer belastet.
Sie testen Apps, fotografieren Supermarktregale oder schreiben Interviews ab: Ein Urteil aus Erfurt wertet die häufig prekären Jobs digitaler Tagelöhner nun auf. Einige Internet-Plattformen werden ihre Geschäftsmodelle wohl anpassen müssen.
Der Betriebsrat hat bei Fragen, die die Ordnung des Betriebes betreffen, mitzubestimmen. Im vorliegenden Fall erteilte das BAG dem Betriebsrat aber eine Absage.