Mutmaßlicher Raser vom Berliner Ku’damm verhaftet
Nach dem schweren Raserunfall auf dem Kurfürstendamm Ende August hat die Polizei am Freitagmorgen einen Verdächtigen verhaftet. Nach dem Täter war intensiv gesucht worden.
Nach dem schweren Raserunfall auf dem Kurfürstendamm Ende August hat die Polizei am Freitagmorgen einen Verdächtigen verhaftet. Nach dem Täter war intensiv gesucht worden.
Die Grünen schlagen vor, den Führerschein nur dann schon beim ersten Verstoß für einen Monat entziehen zu lassen, wenn die Geschwindigkeit in Tempo-30-Zonen um 21 Stundenkilometer und mehr überschritten wird.
Die neue Straßenverkehrsordnung gilt wegen eines Formfehlers nicht. Manche Strafe fällt damit weg. Doch auf eine Lösung können sich die Bundesländer nicht verständigen.
Einzelraser, illegale Rennen oder rasante Flucht vor der Polizei: Die Behörden zählen immer mehr gefährliche Fahrten mit dem Auto. Die Entwicklung in Berlin ist besonders auffällig.
Die Schweizer Behörden haben einen gesuchten Raser an die Bundespolizei übergeben. 2016 hatte sich der Mann mitten in Berlin ein verbotenes Straßenrennen geliefert. Nach seiner Verurteilung hatte er das Land verlassen.
Raser? Als emotional aufgeladener Kampfbegriff verstellt das Wort den Blick auf die Realität. Die Werte der Unfallstatistik werden nämlich immer besser.
Hohe Strafen haben dafür gesorgt, dass Alkohol am Steuer heute sozial geächtet ist. Das könnte auch bei Raserei klappen, sagt der Verkehrsforscher Bernhard Schlag. Außerdem seien technische Lösungen möglich.
Bereits seit April gibt es einen neuen Bußgeldkatalog. Doch die verschärften Regelungen werden nun wegen eines Formfehlers wieder auf Eis gelegt – und auch die Diskussionen um die Härte der Strafen geht weiter.
An einem Abend rasen zwei junge Männer über eine Straße in Frankfurt. Ein anderer Autofahrer wählt den Notruf. Die Raser landen schließlich vor Gericht. Und zeigen sich einsichtig. Bestraft werden sie dennoch.
Im Fall der Berliner Ku'damm-Raser hat der Bundesgerichtshof (BGH) eines der beiden Mordurteile bestätigt. Der BGH verwarf die Revision eines der beiden Angeklagten gegen die Verurteilung des Landgerichts Berlin zu lebenslanger Haft. Bei einem illegalen Rennen im Jahr 2016 hatte er einen tödlichen Unfall verursacht.
Wegen ihres illegalen Autorennens durch Berlin starb ein Unbeteiligter: Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Mord-Urteil gegen einen der beiden Raser rechtskräftig ist. Das zweite Urteil muss jedoch neu verhandelt werden.
Alle reden über Raser. Über Schleicher spricht kaum jemand, über Schleicherinnen schon gar nicht, obwohl es hier allem Anschein nach um ein stark um sich greifendes Phänomen geht.
Im Juni entscheidet der Bundesgerichtshof ein zweites Mal über den „Berliner Raser-Fall“ – und kippt möglicherweise das bisherige Urteil „Mord“. Denn viele Fragen sind schwer zu klären.
Ein junger Mann rast mit eingeschaltetem Blaulicht und stark überhöhter Geschwindigkeit durch den Berliner Südwesten. Die Polizei spricht von einer „wilden Fahrt“. Den Führerschein muss er abgeben.
Eine Videoaufnahme von dem Raserunfall in München, bei dem ein Jugendlicher starb, soll die Polizei von Hetzjagd-Vorwürfen entlasten und den Vorsatz des Fahrers belegen. Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt.
Ein junger Mann rast mit einem geliehenen Wagen, um tolle Geschichten auf Instagram posten zu können. Dabei verursacht er einen Unfall mit zwei Toten. Nun wurde er zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt.
Wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge muss ein 21-Jähriger fünf Jahre in Haft. Er war mit hoher Geschwindigkeit in einen Kleinwagen geprallt, dessen Insassen starben. Ursprünglich war der junge Mann wegen Mordes angeklagt.
Die Autos nur noch Wracks: Auf einem Autobahnparkplatz stirbt eine Frau, als ein Wagen mit hohem Tempo in das abgestellte Fahrzeug kracht. Zehn Monate später wird der Raser verurteilt – wegen Mordes.
Die 81 Jahre alte Frau wurde am Freitag beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Zeugen hatten kurz zuvor die Polizei auf den Fahrer aufmerksam gemacht.
Erst überholte ihn der Raser rechts, bremste ihn aus – und prügelte dann mit seinem Beifahrer auf den 38 Jahre alten Mann ein. Die Polizei beschreibt die Szene „wie in einem brutalen Actionfilm“.
Ein Autofahrer und ein Motorradfahrer haben sich in Wiesbaden ein illegales Rennen geliefert. In der Innenstadt beschleunigten die Fahrer teilweise auf 120 Stundenkilometer.
Wieder steht ein Raser wegen Mordes vor Gericht. Der junger Mann soll dabei für den Tod einer Mutter verantwortlich sein. Dem mutmaßlichen Täter droht eine lebenslange Haft.
Bei Kaiserslautern ist ein Auto in zwei Fußgängerinnen gerast. In dem Wagen saßen zwei junge Männer, die sich nun gegenseitig beschuldigen, gefahren zu sein.
Der Berliner Kurfürstendamm ist ein Hotspot für Raser und Poser. Es gibt viele Zuschauer und damit auch eine große Bühne. Und es gibt die Polizei, die das unterbinden will.
Der ehemalige Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma, dessen Sohn Stephan bei einem Raser-Duell getötet wurde, spricht im Interview über den Schicksalsschlag und sein Unverständnis über das Gebaren im Straßenverkehr.
Zwei junge Autofahrer sind wegen Mordes verurteilt worden, weil sie bei einem illegalen Rennen einen Unbeteiligten totgefahren haben. Die Zahl solcher Rennen steigt. Doch wie kommt man der kriminellen Raser-Szene bei?
Das Berliner Urteil ist auch ein Signal an alle Autofahrer. Natürlich wird sich jeder dagegen verwahren, ein potentieller Mörder zu sein. Der Berliner Fall ist extrem – und doch nicht gänzlich einzigartig auf Deutschlands Straßen.
Mehr als drei Jahre nachdem ein Autorennen einem unbeteiligten Arzt das Leben kostete, ergeht am Dienstag das Urteil gegen die Raser. Das Gericht macht gleich drei Mordmerkmale aus. Einer der Verurteilten findet das zum Lachen.
Wer alkoholisiert und mit weit über hundert Stundenkilometern auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt fährt, kann kaum anderes als eine Verurteilung wegen (versuchten) Mordes erwarten.
Ein Mann hatte in Hamburg ein Taxi gestohlen und auf der Flucht vor der Polizei einen tödlichen Unfall verursacht. Nun bestätigt der BGH erstmals das Mordurteil – in einem ähnlichen Fall hatte er es im vergangenen Jahr aufgehoben.
Bußgelder für Raser tun einem Millionär nicht weh, einer Krankenschwester aber schon. Niedersachsens Innenminister will das ändern – zumindest für die schweren Fälle.
Im Juni ging ein vermeintliches illegales Autorennen für einen Fußgänger tödlich aus. Der Raser wurde nun zu drei Jahren Haft verurteilt – er war mit Tempo 80 in einer Tempo-40-Zone gefahren.
In Köln stellte ein Mann eine selbstgebaute Blitzer-Attrappe auf, um die Raser in seinem Viertel zu stoppen. Nun musste er sich wegen Amtsanmaßung vor Gericht verantworten.
Die Anwohner beschwerten sich über die Raser im Dörfchen. Der Bürgermeister stellte daraufhin probeweise einen Blitzer auf. Das Ergebnis überraschte nicht nur ihn.
Vor dem Landgericht Berlin hat am Dienstag ein neuer Prozesses gegen die beiden sogenannten Ku’damm-Raser begonnen.Es ist der dritte Prozess gegen die beiden Personen, die 2016 einen Mann getötet hatten, als sie über mehrere rote Ampeln durch Berlin rasten.
Vier Jahre nachdem er sich in dem berühmten Tunnel eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hat, sitzt der Gotthard-Raser jetzt im Gefängnis. Freiwillig trat der Mann aus dem Kreis Ludwigsburg die Haftstrafe nicht an.