Bischöfe beraten über die „Pille danach“
Zur medizinischen Hilfe vergewaltigter Frauen könne in Katholischen Krankenhäusern die „Pille danach“ gehören. Aber nur dann, wenn sie ausschließlich eine verhütende und nicht eine abtreibende Wirkung habe. Darauf hat sich die Bischofskonferenz in Trier geeinigt.