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Kaum ein Vorhaben der Ampelkoalition wurde so rasch angegangen, wie die Abschaffung des § 219a des Strafgesetzbuchs, nach dem bisher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unzulässig ist. Laut den Regierungsfraktionen soll mit Streichung der Vorschrift lediglich eine bessere Informationsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden. Aber gibt es auf diesem Feld überhaupt Handlungsbedarf?

Dorothee Bär
22.06.2022 15:22 Uhr

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