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Besitzanspruch auf ein Allgemeingut: Bürokaffeetassen

Man denkt, es sei so einfach: Schrank auf, Tasse raus, Kaffee rein, Mensch zufrieden. Ja, haha, eben nicht. Wenn der Mensch sich irgendetwas ausdenken kann, um seinen Arbeitsalltag interessanter zu gestalten, dann tut er es auch, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste. Vor allem ohne Rücksicht auf Mitmenschen. Dann geht es auch nicht mehr um Kaffeetassen, sondern um Nutzungsrechte und Besitzansprüche. Und um den Fettnäpfchenparcours, der sich zwischen Diddlmaustasse und Vollautomat auftut.

Andrea Diener
12.03.2011 00:15 Uhr

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