Der Prozess
Jemand musste das Bonbon "Nimm 2" verleumdet haben, denn ohne dass es glaubte, etwas Böses getan zu haben, wurde es eines Morgens in den Gerichtssaal gebracht. Bonbon, Verteidiger und Ankläger nahmen ihre Plätze ein, das Gericht eröffnete die Verhandlung im Namen des Verbrauchers.