Einseitig angerissen
Das Landgericht Köln fällt ein Urteil gegen die „Bild“-Zeitung. Demnach gilt bei Online-Beiträgen, dass für den frei zugängliche Anreißer eines hinter einer Bezahlschranke veröffentlichten Artikels dieselben rechtlichen Spielregeln gelten wie für den Artikel selbst.