Kein Fahrtkostenersatz für G-8-Zehntklässler
Schüler der zehnten Klasse eines G-8-Zweiges dürfen nicht mit Fahrtkostenerstattung durch den Schulträger rechnen. Im G-8-Gymnasium ende die Mittelstufe nach der neunten Klasse - und damit der Anspruch auf Fahrgeld, urteilt der VGH.