„Sie hat uns an ihn verfüttert“
Sie haben das Zeug zur KZ-Wächterin: Von Epstein bis zum Horrorhaus Höxter zeigt sich, wie Frauen zu Komplizinnen für die Verbrechen von Männern wurden. Was sind ihre Motive?
Josephin W. erbricht Blut, kann kaum noch gehen. Als ihre Eltern Hilfe holen, ist es zu spät. Die Familie hatte radikale christliche Überzeugungen. Glaubten sie, das Down-Syndrom der Tochter war eine Strafe Gottes?
Sie haben das Zeug zur KZ-Wächterin: Von Epstein bis zum Horrorhaus Höxter zeigt sich, wie Frauen zu Komplizinnen für die Verbrechen von Männern wurden. Was sind ihre Motive?
Der verurteilte Täter im Fall des sogenannten Horrorhauses von Höxter muss nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn angeordnet.
Beim Prozessauftakt um die Frage, ob Wilfried W. nach der Haft in Sicherungsverwahrung muss, bescheinigt ihm ein Gutachter klare psychopathische Persönlichkeitszüge – Leid könne er nicht verstehen.
Wilfried W. sollte seine Strafe eigentlich in der Psychiatrie absitzen. Doch es kam anders. Seit 2020 befindet sich der 53-Jährige im regulären Strafvollzug. Von Mittwoch an geht es um die Frage, ob er nach der Haft ein freier Mann ist.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster ist der vor zwei Jahren verurteilte Mann doch nicht vermindert schuldfähig. Ein neu beauftragter Gutachter hatte keine entsprechenden psychischen Störungen gefunden.
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Lange schienen die Chancen von Angelika W. ganz gut, mit ihrer Opfer-Geschichte durchzukommen. Dann wurde ihr Verhältnis zu dem Mitangeklagten Wilfried näher beleuchtet – und sie am Ende härter bestraft als er.
Nach dem fast zweijährigen Mordprozess zum sogenannten „Horrorhaus von Höxter“ hat das Landgericht Paderborn die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Angelika W. muss demnach dreizehn Jahre in Haft, Wilfried W. elf Jahre.
Die beiden Verurteilten sollen mehrere Frauen über Jahre hinweg in ihrem Haus Ostwestfalen gelockt und dort zum Teil schwer misshandelt haben. Zwei der Frauen erlagen ihren Verletzungen.
Im Höxter-Prozess hat Angelika W. ein letztes Mal das Wort. „Nichts Neues“ erkennt die Mutter eines Opfers in den Ausführungen der Angeklagten – und verlässt den Gerichtssaal.
Der Verteidiger von Angelika W. forderte für die Mitangeklagte einen Freispruch. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hingegen fordern lebenslange Freiheitsstrafen für Beide wegen versuchten und vollendeten Mordes durch Unterlassung. Wilfried W. solle zudem in einer Psychiatrie untergebracht werden.
Eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten hat der Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. gefordert. Strafmildernd müsse bedacht werden, dass für eines der Opfer von Höxter ein Krankenwagen gerufen wurde.
Die Staatsanwaltschaft folgt bei ihrem Plädoyer im Mordprozess in Höxter nicht der Empfehlung der Psychiaterin. Im Gegensatz zu ihr hält sie Wilfried W. für voll schuldfähig – trotz seiner „Intelligenzminderung“.
Im Prozess um die Greueltaten von Höxter bringt das forensische Gutachten Absurditäten ans Licht, die kaum zu glauben sind. Und lässt die Angeklagten in einem vollkommen neuen Licht erscheinen.
Warum quält ein Paar zwei Frauen zu Tode? Es sei die perfekte Basis für ihre Beziehung gewesen, sagt die psychiatrische Sachverständige im Höxter-Prozess.
Im Prozess um zwei Morde in Höxter äußert sich die forensische Psychiaterin. Ihrem Gutachten zufolge wirkt der Hauptangeklagte völlig anders, als er tatsächlich ist.
Seit Monaten verzögert sich der Prozess um das angeklagte Ehepaar und ihr „Horrorhaus“ in Höxter. Nun kommt zumindest die Gutachterin zu einem Ergebnis: Der Angeklagte Wilfried W. gehöre in die Psychiatrie.
Weil einer der Gutachter im Prozess um das „Horror-Haus“ von Höxter sich auf unbestimmte Zeit krank gemeldet hat, wird er ausgewechselt. Das Urteil verschiebt sich dadurch um Monate nach hinten.
Bislang hatte Wilfried W. im Höxter Mordprozess alle Schuld von sich gewiesen. Laut einem Gutachter wirft er sich aber mittlerweile zumindest vor, die Gewalt nicht unterbunden zu haben. Der Verteidiger wirft dem Gutachter „grob schlampige Arbeit“ vor.
Vor Gericht beschreibt die Zeugin Christel P., wie sie im Horrorhaus von Höxter monatelang gequält wurde. Dass sie – anders als ihre „Nachfolgerin“ – irgendwann gehen durfte, lag vielleicht an einer simplen Bitte.
Eine ehemalige Freundin hat dem Angeklagten Wilfried W. Geldgier vorgeworfen. Gequält worden sei sie in Höxter aber nicht: Den Sex beschrieb sie als schön, die beiden hätten heiraten wollen.
Überraschung im Höxter-Prozess: Der Angeklagte Wilfried W. will vor Gericht nicht weiter aussagen. Seine Begründung dafür mag nicht so recht zu seinen mutmaßlichen Taten passen.
Die Aussagen von Wilfried W. stehen denen von Angelika W. so diametral gegenüber, dass den Zuhörern im Höxter-Prozess das Staunen ins Gesicht geschrieben steht. Unklar ist, ob er lügt, oder sich aus intellektuellem Unvermögen ständig widerspricht.
26 Seiten umfasst die Aussage von Wilfried W. Vorlesen kann er sie nicht selbst. Im Höxter-Prozess widerspricht er den Vorwürfen seiner ehemaligen Frau – und macht sie für die Greueltaten verantwortlich.
Erstmals im Höxter-Prozess hat der Angeklagte ausgesagt. Er schildert brutale Erlebnisse in seiner Kindheit und stellt die Aussagen seiner ehemaligen Frau in Frage.
Elf Verhandlungstage hat Wilfried W. zu den Misshandlungsvorwürfen geschwiegen. Nun will der Angeklagte im Höxter-Mordprozess aussagen.
Über Jahre haben die Nachbarn der Angeklagten im Prozess um das „Horror-Haus“ von Höxter Frauen beobachtet, die körperlich immer weiter abgebaut haben. Warum haben sie nicht die Behörden verständigt?
Weil eines der Opfer ihren Mann mit „Fehlverhalten“ gereizt habe, habe sie sie bestraft, sagt die Angeklagte Angelika W. im Prozess um das „Horror-Haus“ von Höxter. Ungerührt spricht sie über Qualen, Unterwerfung und ein brutales Strafsystem.
Die Angeklagte im Mordprozess um das „Horror-Haus“ von Höxter schildert die Leidenszeit eines Opfers wie einen Alltagsbericht. Die Mutter als Nebenklägerin muss das entsetzt mitanhören.
„Treppe herunterstoßen“, „würgen“, „Bauch ins Knie rammen“, „mit dem Gürtel peitschen“: Angelika W. hat eine Liste mit Strafen angefertigt, mit der sie selbst und Wilfried W. Frauen in dem Haus in Höxter gequält haben.
Der Prozess um das Horror-Haus von Höxter in Paderborn erlaubt einen Blick auf das Seelenleben der 47 Jahre alten Angeklagten. Sie präsentiert sich als naive Frau vom Lande. Kann man ihr das glauben?
Sie ist mit ihrem Mann angeklagt, Frauen gequält und getötet zu haben. Jetzt hat Angelika W. vor Gericht ausgesagt, wie sie selbst unter ihrem Mann Wilfried W. gelitten hat.
Der Prozess um das Horror-Haus von Höxter hat begonnen. Der Verteidiger möchte einen unliebsamen Gutachter loswerden, während der Angeklagte mit seinem Auftritt irritiert.
Es ist einer der grausigsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre: Ein Paar soll mit Kontaktanzeigen Frauen angelockt und sie gequält haben. Zwei Opfer überlebten den Horror von Höxter nicht. Am Mittwoch beginnt vor Gericht die Aufarbeitung.
Wilfried W. und seine Ex-Frau sollen ihre Opfer nicht nur misshandelt haben: Eine Frau, die 2011 im Keller der beiden eingesperrt war, wurde angeblich auch vergewaltigt.
Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen in ein Haus nach Höxter in Ostwestfalen gelockt und dort schwer missbraucht haben. Zwei der Opfer starben. Nun klagt die Staatsanwaltschaft den Mann und die Frau wegen Mordes an